Unmittelbar genutzte Industrieestriche (Nutzestriche) sind starken mechanischen und dynamischen Beanspruchungen ausgesetzt. Abhängig von der Branche zählen dazu vor allem Stoß- und Druckbelastungen, Fahrverkehr, Temperaturschwankungen und aggressive Chemikalien. Industrieestriche müssen deshalb eine hohe Stand- und Verschleißfestigkeit aufweisen sowie abriebfest sein.
Für diese Ansprüche können z.B. zementgebundene Industrieestriche, Böden aus synthetischen Reaktionsharzen (auch Kunstharze genannt) eingesetzt werden. Zementestriche der Festigkeitsklassen CT 12 und CT 20 (nach DIN 18560) sind für Industrieestriche nicht geeignet. Abstriche sind auch bei der Festigkeitsklasse CT 30 zu machen. Der im Wohnungsbau übliche und in Kellern verlegte „Glattestrich“ ist der Beanspruchung eines Industriebodens nicht gewachsen. Der sollte in der Regel mindestens der Festigkeitsklasse CT 40, d.h. einer Druckfestigkeit von ≥45 N/mm² und einer Biegezugfestigkeit von ≥.6 N/mm² entsprechen. Ab dieser Festigkeitsklasse müssen auch vor der Ausführung Eignungsprüfungen des Estrichs durchgeführt werden.
Typische Mängel und Schäden an Industrieestrichen sind Risse, Hohlstellen und ein übermäßiger Verschleiß in Form von abgelösten Bindemittel- und Zuschlagteilen. Hier kommt es als Folgeerscheinung zu Staubentwicklung.
In bestimmten Einsatzbereichen fordert die Berufsgenossenschaft von der Oberfläche unmittelbar genutzter Industrieestriche rutschhemmende Eigenschaften. So müssen Arbeitsbereiche zur Feinkostherstellung, zur Fischbe- und verarbeitung sowie Räume, in denen Margarine, Fett und Öl hergestellt werden, der Bewertungsgruppe R 13 entsprechen, also der Einstufungsklasse mit den höchsten Anforderungen.